Neue Stelle

Ich bin neuer Mitarbeiter

Als festangestellte/r Mitarbeiter/in eines Unternehmens der Gruppe sind Sie bei der Aevum Vorsorgestiftung versichert, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und Ihr Gehalt mehr als drei Viertel der maximalen AHV-Rente beträgt, d. h. mehr als CHF 21’510 pro Jahr.

Grundsätzlich ist jede Person, die in einem Arbeitsverhältnis mehr als CHF 21’510 pro Jahr verdient, nach dem BVG-Minimum versichert. Ab dem 18. bis zum 24. Lebensjahr ist sie gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert. Der Sparprozess beginnt im Alter von 25 Jahren.

Gemäss dem BVG muss der Arbeitgeber mindestens 50% der Beiträge zahlen. Die Spar- und Risikobeiträge werden auf dem individuellen Vorsorgeausweis ausgewiesen. Die Sparbeiträge werden Ihrem persönlichen Alterskapital gutgeschrieben, die Risikobeiträge finanzieren die Leistungen bei Invalidität und Tod für alle Versicherten. Die Abzüge pro Vorsorgeplan können Sie dem Reglement der Stiftung entnehmen.

Das Altersguthaben wird mit einem vom Stiftungsrat jährlich festgelegten Satz verzinst, für 2021 mit 1%. Dies gilt sowohl für das obligatorische als auch für das überobligatorische Altersguthaben. Gemäss dem gesetzlichen Minimum wird der Zinssatz jährlich vom Bundesrat festgelegt, im Jahr 2021 ebenfalls 1%.

Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, müssen Sie Ihre Freizügigkeitsleistung von Ihrer alten Pensionskasse an die neue übertragen. Wenn Sie zusätzliche Guthaben auf anderen Freizügigkeitskonten haben, müssen Sie diese an die Pensionskasse überweisen, bei der Sie derzeit angeschlossen sind.

Wenn Sie nicht genau wissen, wo sich Ihre Freizügigkeitsleistung aus früheren Arbeitsverhältnissen befindet, wenden Sie sich an die Zentralstelle 2. Säule und an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

Einzahlungsschein für die Aevum Vorsorgestiftung

Je jünger Sie sind, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort auf diese Frage nein lautet. Der derzeitige Umwandlungssatz von 6.4% impliziert bereits ein hohes Mass an Solidarität zwischen aktiven Versicherten und Neupensionierten. Die Umwandlungssätze werden tendenziell sinken, solange die Lebenserwartung steigt.

Bei den meisten Pensionskassen ist der starke Rückgang der Umwandlungssätze (von durchschnittlich 6.8% auf 5.3%) in den letzten Jahren vor allem auf das Sinken der Zinssätze zurückzuführen. Die Stiftung konnte ihren Umwandlungssatz dank einer günstigen Altersstruktur und hoher Anlagerenditen niedrig halten.

Die privaten Vorsorgeeinrichtungen befinden sich derzeit in einer guten finanziellen Lage und haben einen durchschnittlichen Deckungsgrad von über 100%. Eine vorübergehende Unterdeckung – d. h. ein Deckungsgrad von weniger als 100% – hat im Allgemeinen keine Auswirkungen auf die Leistungen eines einzelnen Versicherten. Auch wenn die Kasse unterfinanziert ist, sieht das Gesetz keine Kürzung der aktuell ausbezahlten Renten vor; in solchen Situationen müssen Abhilfemassnahmen erwogen werden.

Das schweizerische Drei-Säulen-Vorsorgesystem gilt allgemein als sicher. Es sind jedoch dringend Anpassungen erforderlich, um der demografischen Entwicklung, der hohen Lebenserwartung und den erwarteten Anlagerenditen Rechnung zu tragen.

Unabhängig von der politischen Ausrichtung muss jede Pensionskasse zu jeder Zeit die technischen Parameter festlegen, die es ihr ermöglichen, ihre finanzielle Stabilität zu gewährleisten, indem sie die demografische Entwicklung und die hohe Lebenserwartung antizipiert. Die Aevum Vorsorgestiftung ist in dieser Hinsicht sehr gut aufgestellt, wie der Deckungsgrad von 127.4% per Ende 2021 zeigt.